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Ein dauerhaftes Recht auf Veröffentlichung der eingetragenen Weihnachtsrezepte besteht nicht. Wir behalten uns vor, Weihnachtsrezepte ohne Angabe von Gründen jederzeit zu löschen. Dies gilt insbesondere bei möglichen Rechtsverletzungen Dritter.


Das Einstellen von Weihnachtsrezepten ist nur zulässig, sofern diese frei von Rechten Dritter sind. Ein Weihnachtsrezept darf daher nirgendwo einfach abgeschrieben oder kopiert werden und an dieser Stelle eingereicht werden. Er sollte stets aus der Feder des Einsenders stammen. Andernfalls muss die Regelschutzfrist der entsprechenden Werke überschritten sein. Diese verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wobei die Gemeinfreiheit mit dem 1. Januar des Jahres beginnt, das auf das 70. Todesjahr des Urhebers folgt.


Die Urheberrechte der eingestellten Weihnachtsrezepte liegen beim jeweiligen Verfasser. Jeder Verfasser ist für das von ihm erstellte Weihnachtsrezept selbst verantwortlich. Die Betreiber von weihnachts-rezepte.de sind nicht verpflichtet, an sie übermittelte Weihnachtsrezepte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Rechtswidrige Inhalte sind solche, die gegen die guten Sitten oder das allgemeine ethische Empfinden verstoßen oder geistige, gewerbliche und sonstige Schutzrechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber- und Markenrechte sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht.


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